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Das Zeremoniell der Flaggenparade ist nach wie vor internationaler Brauch.

Als Flaggenzeit versteht man die Zeit, während der alle Flaggen wehen. Und zwar:

Vom 1. Mai bis 30. September von 8. 00Uhr, in den übrigen Monaten von 9. 00 Uhr, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21. 00 Uhr.

Die Zeiten des Vorheißens und Niederholens geben ein im Hafen oder vor Anker liegendes Kriegsschiff die größte Yacht oder der Flaggenmast des ortsansässigen Vereins an. Jede deutsche Yacht ist verpflichtet, in einem fremden Hafen sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anzupassen. Wird eine Flaggenparade durchgeführt, hat sie sich daran zu beteiligen.

Die Flaggenparade soll möglichst gleichzeitig mit den anderen Schiffen und Yachten durchgeführt werden und betrifft alle Flaggen. Eine Yacht, die im fremden Hafen voraussichtlich zur Zeit der abendlichen Flaggenparade kein Mitglied der Besatzung an Bord hat, holt vorher alle Flaggen ein.

Versäumnisse bei der Flaggenparade gelten als Missachtung der am Platz wehenden Nationalflagge.

Das Wehenlassen der Flaggen über Nacht im Hafen gilt als Zeichen grober Nachlässigkeit. Auf See kann die Nationale nachts oder bei schlechtem Wetter niedergeholt werden, jedoch nicht in Grenzgewässern. Im übrigen wird sie gesetzt bei der Annäherung von Kriegsschiffen und Behördenfahrzeugen.

Wird in einem Yachthafen oder an Land der Flaggenmast eines Vereins beflaggt, erfolgt das Vorheißen und Niederholen aller Flaggen möglichst gleichzeitig innerhalb der Flaggenzeit, im übrigen wie an Bord. Andernfalls soll die Bundesflagge als erste vorgeheißt werden. Dann folgen die Landes- und sonstigen Flaggen. In umgekehrter Reihenfolge werden die Flaggen niedergeholt.


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