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Binnenwasserstraßen und Seewasserstraße, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehenden schiffbaren Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer (Binnenschifffahrt), die dem allgemeinen Verkehr dienen. Für Unterhaltung, Betrieb und Ausbau der Bundeswasserstraßen ist der Bundesverkehrsminister zuständig, dem dazu die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen mit Wasser- und Schifffahrtsämtern unterstehen. Die Gesamtlänge der Bundeswasserstraßen beträgt rund 7.467 km (Seeschifffahrtsstraßen rund 800 km, Binnenschifffahrtsstraßen rund 6.600 km).


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