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auch Prozentfranchise. Der Versicherer haftet nicht für einen Schaden wenn dieser 3 % des Versicherungswertes nicht erreicht. Die Klausel lautet dann Frei von 3 % Beschädigung - Ausnahme Schaden unter 3 % wird ersetzt, wenn es sich um Beiträge zur großen Havarie oder um Aufopferungen handelt


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