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Ist ein Kaufvertrag über Ware, die von einem Seehafen (Abladehafen) nach einem Bestimmungshafen abzuladen und in Gestalt des sie vertretenden Konnossementes zu liefern ist.

Gegenstand des Abladegeschäfts ist eine Ware, die vom Abladeort zum Bestimmungsort auf dem Seeweg zu verfrachten ist. Bei Beförderung auf dem Landweg liegt kein Abladegeschäft vor.


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