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Einjährige, nach Gesichtspunkten des Wasserhaushalts festgesetzte Zeitspanne.

In der Bundesrepublik Deutschland vom 1. November bis 31. Oktober des folgenden Kalenderjahres; zu bezeichnen mit nur einer Jahreszahl, und zwar der des Kalenderjahres, dem die Monate Januar bis Oktober angehören. Winterhalbjahr (Wi) vom 1. November bis 30. April, Sommerhalbjahr (So) vom 1. Mai bis 31. Oktober.


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