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ist angloamerikanische Bezeichnung im Warengeschäft und entspricht etwa der deutschen Sicherungsübereignung. Es enthält die Bestätigung des trustee (des Importeurs) Waren und/oder Dokumente vom entruster (der Bank) als Treuegut erhalten zu haben und die Verpflichtung mit dem Treugut nach im trust receipt niedergelegter Vereinbarung zu verfahren


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