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Aufschlag auf Fracht für Mehrkosten in bestimmten Häfen.

Zur reinen Seefracht kann von Fall zu Fall nach bestimmten Relationen eine surcharge im Bestimmungshafen treten. Surcharges werden erhoben, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die für den Reeder kostenverteuernd wirken wie z.B. längere Liegezeiten der Schiffe im Bestimmungshafen, in diesem Falle spricht man auch von einer "congestion bzw. detention surcharge" - Im Gegensatz zu den Seefrachten, die sich nur innerhalb festgelegter Buchungsperioden (meist 2 oder 3 Monate) ändern, wird eine surcharge kurzfristig wirksam. Dafür ist sie vielfach aber nur vorübergehender Natur und entfällt, wenn wieder normale Verkehrsverhältnisse vorherrschen. Die surcharge wird auf die Grundrate berechnet und ist nicht rabattfähig, sie wird vom Frachtzahler erhoben


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