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aus dem Französischen, bedeutet "unter Schiffstakel " (in Englisch under ships takle/in italienisch sotto palanco). Es handelt sich um eine Klausel im Frachtvertrag (Konnossement) die vor allem in der Levantefahrt gebräuchlich ist; die Reederei übernimmt dabei die Verpflichtung das Frachtgut sofort bei Eintreffen des Schiffes mit eigenem Geschirr in ein bereitgestelltes Wasserfahrzeug abzusetzen. Etwaige "sous palan-Spesen" hat der Ladungsempfänger zu tragen. Die Haftung der Reederei endet, wenn das Gut in der Schlinge die Reling des Schiffes passiert. Das Wahrnehmen und Stauen im Leichter ist Aufgabe des Ladungsempfängers. Die Vorteile einer solchen Außenbordlieferung, der Empfänger spart die Kaigebühren. - Klausel gilt auch für Anlieferung durch den Absender, der dann das Gut Längsseite Schiff bis in die Schlinge des Schiffes liefert. Die Haftung des Reeders beginnt, wenn die Ware in Höhe der Reling schwebt


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