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ist eine Rechtswahlklausel, die in jedem B/L enthalten sein sollte. Sie unterstellt das B/L und die Beförderungsbedingungen des Stückgut-Linienreeders: 1. den Haager Regeln lt. Gesetzgebung des Verschiffungslandes des Gutes, oder 2. den Haager Regeln lt. Gesetzgebung des Bestimmungslandes des Gutes oder 3. den Haager Regeln in Originalfassung des Internationalen Übereinkommens 1924. Wo nicht mehr die hague rules von 1924 gelten, sondern die von 1968 wird statt der älteren Paramount Klausel, die neue Hague-Visby paramount clause im B/L aufgenommen.


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