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eine besondere Form der Bordbescheinigung als Zwischendokument an Stelle des B/L. Es ist nicht handelsfähig, aber als Zahlungsunterlage geeignet, da das B/L nur gegen Rückgabe des M.R. ausgefolgt wird. M.R. vielfach gebräuchlich im Verkehr mit Ländern des Commonwealth, bei Einschaltung eines Confirming House und im Transithandel


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