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Warenempfangsschein, mit dem durch den Schiffsmakler bestätigt wird, eine Sendung an Bord eines bestimmten Schiffes zur Verschiffung nach.....übernommen zu haben, wird mit dem Vorbehalt ausgestellt, dass g.r. den Inhaber nicht ermächtigt, das Original B/L anzufordern. G.r. ist gebräuchlich bei Verladungen auf Kunden-Sammelkonnossement des Seehafenspediteurs


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