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auch Lieferschein ist Konnossments-Surrogat wie z.B. Teilkonnossement/Konnossementsteilschein/Kaiteilschein. Sie wird gegen Rückgabe des vom Empfänger gerierten Original-B/L seitens des Schiffsmaklers im Bestimmungshafen ausgestellt, wenn eine Aufteilung der Ladungspartie in Teilpartien gewünscht wird oder auf Sammel-B/L mehrere Lieferungen zusammengefasst sind. Der jeweilige Inhaber der D/O ist zum Empfang der darin bezeichneten Teilpartie berechtigt. D. O. ist jedoch kein "Order-Papier", so dass der Inhaber nur einen Auslieferungsanspruch kraft Zession erwirbt


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