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Einkaufsagent z.B. in London, dessen sich eine überseeische Firma bedient, um sich die günstigsten europäischen Bezugsquellen nutzbar zu machen. Der B. A. erhält für seine Dienste eine Einkaufsprovision. Der B. A. ist nicht mit einem Confirming House zu verwechseln, denn ein Kaufabschluss bindet nicht den B. A. sondern nur den überseeischen Käufer dem Lieferanten gegenüber


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