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daran sind beteiligt:

  • der Verfrachter (Reeder)
  • der Befrachter als unmittelbarer Vertragspartner des Verfrachters, der mit diesem als Versender oder Spediteur den Vertrag schließt
  • der Ablader (Befrachter oder Spediteur) der dem Reeder die Ware zur Beförderung in Namen des Befrachters übergibt und der auch die Rechte des Befrachters wahrnehmen kann
  • der Empfänger S. ist ein Vertrag zu Gunsten eines Dritten, des Empfängers. Er ist zugleich Werkvertrag, weil Reederei mit der Beförderung eine Leistung vollbringt

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