der Befrachter als unmittelbarer Vertragspartner des Verfrachters, der mit diesem als Versender oder Spediteur den Vertrag schließt
der Ablader (Befrachter oder Spediteur) der dem Reeder die Ware zur Beförderung in Namen des Befrachters übergibt und der auch die Rechte des Befrachters wahrnehmen kann
der Empfänger S. ist ein Vertrag zu Gunsten eines Dritten, des Empfängers. Er ist zugleich Werkvertrag, weil Reederei mit der Beförderung eine Leistung vollbringt