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hierfür ist der Tag maßgebend, an dem Reederei die Ware tatsächlich an Bord des genannten Schiffes übernommen hat. Mit diesem Datum beginnt auch die Haftung des Verfrachters. Von "vordatierten B/L" spricht man, wenn B/L-Datum vor dem wirklichen Übernahmedatum liegt, ein "nachdatiertes B/L" ist ein B/L, bei dem das wirkliche Übernahmedatum vor dem B/L Datum liegt


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