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Flagge oder Stander an Kraftfahrzeugen oder auf Schiffen zur Kennzeichnung der Dienststellung und Bezeichnung des Aufenthaltsortes der Befehlshaber, Kommandierenden Generale, Kommandeure von Großverbänden, sowie der Führer von Einheiten aller Art, an den jeweiligen Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt gebunden; keine persönliche Flagge; siehe auch Unterscheidungszeichen


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