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ist Konnossement-Surrogat - der Inhaber eines vom Schiffsvertreter freigegebenen Originalkonnossementes kann - falls Abnahme in Teilpartien beabsichtigt ist - über eine Sendung beliebig viele K. ausstellen (lassen). Die Anweisung zur Auslieferung richtet sich an den Kaibetrieb, der bei Vorlage des K. die Sendung an den Inhaber gegen Quittung ausliefert


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