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  • Verkehrsschilder der Seeschifffahrts- und Binnenschifffahrtsstraßenordnung. Sie sind blau und haben in der Mitte ein weißes Symbol.
  • Warn- und Hinweiszeichen, gegeben durch Bälle, Licht, Tonnen, die z.B. vor Baggern warnen, Hinweise für Durchfahrten geben oder auf sonstige Behinderungen hinweisen (nach SeeSchStrO)

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