Havarie-Große-Einschuss |
der Reederei steht das Recht zu, bei große Havarie einen Einschuss auf den Wert der ausgelieferten Ware zu erheben; gehen grundsätzlich zu Lasten der Versicherungsgesellschaften, ganz gleich, ob Seeversicherung zur Kondition WPA oder FPA gedeckt ist