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Wenn ein Schiff unter deutscher Flagge fährt und im internationalen Verkehr eingesetzt ist, werden gemäß § 34 Abs. 4 Einkommensteuergesetz 80% der Gewinne nur mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz des Gesellschafters besteuert. Daraus ergibt sich ein echter Steuervorteil und nicht nur eine Steuerverschiebung wie bei manch anderen steuerorientierten Anlageobjekten.


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