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Siehe auch Admiralschiff

Führungsschiff einer Flotte, eines Geschwaders oder einer sonstigen Formation, auf dem der jeweilige ranghöchste Offizier (Flaggoffizier oder Kommodore) das Kommando ausübt. Der Aufgabenstellung entsprechend hatte das Flaggschiff geeignete Arbeits- und Unterkunftsmöglichkeiten für den Flotten- oder Geschwaderführer sowie dessen Stab. In der Handelsmarine wurde diese Bezeichnung für das bedeutendste oder bekannteste Schiff einer Reederei übernommen.


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