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wird ausgestellt vom BSH

Amtliches Kennzeichen, auch Schiffsausweis, der als amtl. Eigentumsnachweis (auch im Ausland) anerkannt ist. Er gilt auch als anerkannter Ausweis dafür, dass die MwSt. bezahlt ist.

Das Flaggenzertifikat berechtigt den Schiffsinhaber (sofern er Deutscher ist, und nur dann) die deutsche Flagge zu führen. Auf Seeschifffahrtstraßen muss die Nationalflagge geführt werden und zeigt damit die Staatsangehörigkeit des Schiffseigners. Diese kann sich durchaus unterscheiden vom Land, in dem das Schiff angemeldet ist, oder wo es seinen Heimathafen hat.

Es werden zur Beantragung zahlreiche Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien) benötigt. Das Flaggenzertifikatsregister ist ausschließlich für Sportboote. Dafür erhält man eine Art der Registrierung für eine Yacht, die "wasserdicht" ist. Im Gegensatz zu den Schuhkartonausweisen der Wasser- und Schifffahrtsbehörden. Wählen Sie das Flaggenzertifikat als Registrierung für Ihr Boot, dann trägt Ihr Boot als Kennzeichen die Registriernummer mit einem nachfolgenden "F" (01234 F), sofern Sie keine weitere Registrierung vorgenommen haben. Die französischen Behörden verlangen bei Einreise über den Wasserweg grundsätzlich das Flaggenzertifikat; bei Nichtvorhandensein werden saftige Strafen verlangt. (Ausnahme: Schiffe welche bauartbedingt nicht schneller als 20km/h fahren können, solange sie nur Binnenwasserstraßen in Frankreich befahren).

Des weiteren sind Sie als "Seeschiff" von der "Eintragungspflicht für Binnenschiffe über 10t in das Binnenschiffsregister Mannheim" befreit.


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