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ist in der Schweiz, wer Waren nach fremden Wirtschaftsgebieten verbringt oder verbringen lässt. Liegt der Ausfuhr ein Ausfuhrvertrag mit einem Gebietsfremden zugrunde, so ist nur der gebietsansässige Vertragspartner E. Wer lediglich als Spediteur oder Frachtführer beim Verbringen von Waren tätig ist, ist nicht E.


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