Logo

auch Durchfrachtkonnossement = Through Bill of Lading - wird ausgestellt, wenn der Endbestimmungshafen nicht ohne Umladung mit nur einem Schiff erreicht wird. Der das Dokument ausstellende erste Transporteur übernimmt im Rahmen der Durchfracht-Konnossmentsbedingungen die Verantwortungen für die Ware bis zum Endbestimmungshafen - Bestimmte Reedereien haben Abmachungen mit Landverkehrsträgern dies es ermöglichen Durch-B/L nach Inlandsplätzen des betreffenden Bestimmungslandes auszustellen


SeitenanfangZurückWeiter
Infos