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bei Import-CIF-Geschäften beschafft der ausländische Verkäufer den Versicherungsschutz. Möglicherweise entspricht diese nicht den Bedürfnissen des Käufers (Unsicherheit oder bekannt schlechte Regulierpraxis, Devisenbeschränkungen des Versicherungslandes) Er kann daher zusätzlich eine eigene Transportversicherung zu günstigen Bedingungen nehmen. Sie leistet dem Versicherungsnehmer gegenüber, als ob die CIF-Versicherung nicht bestünde. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine Rechte gegenüber den ausländischen Transportversicherern zu wahren, die Versicherungsleistung selbst einzuziehen oder auf Verlangen der CIF-Schutzversicherung Dritte damit zu betrauen


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