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Im Allgemeinen ist die Fracht bei Charterverträgen im Bestimmungshafen bei der Ablieferung an den Empfänger zahlbar. Vielfach wird jedoch ausbedungen, dass 1/3 der Fracht als Advance-Fracht abzüglich 3 % für Versicherung und Zinsen, bei Ladebeginn des Schiffes zu zahlen ist und zwar wird folgende Klausel vereinbart "The freight to be paid in... on signing bills of lading discountless and non returnable, ship and/or cargo lost or not lost". Gehen Schiff und/oder Ladung verloren, so ist die vorausgezahlte Fracht durch Versicherung gedeckt.


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