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Die steuerliche Nutzungsdauer von Handelsschiffen beträgt in Deutschland 12 Jahre. In dieser Zeit können die Schiffe degressiv bzw. linear abgeschrieben werden. Um den Erhalt der deutschen Handelsflotte zu sichern, gewährt der unter Umständen Sonderabschreibung von 40% der Anschaffungskosten gemäß § 82 f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.


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