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Nauitischer Informations Funk: Verkehrskreis im Binnenfunk. Hierzu gehört die Revierzentrale, welche den Verkehr koordiniert, Meldungen über Fracht und Gefahrgut der Berufsschifffahrt entgegen nimmt, Wasserstandsmeldungen und Meldungen über besondere Gefahrstellen 2x täglich auf dem UKW-Kanal der NIF (Z.B. Rhein: Kanal 18+22) bekannt gibt, sowie Notmeldungen und sonstige Meldungen entgegen nimmt. Die Berufsschifffahrt ist verpflichtet, ein 2. Funkgerät eingeschaltet zu haben, um ständig alle Meldungen und Durchsagen der NIF entgegen nehmen zu können. Der Sportschifffahrt wird empfohlen, zu den festen Zeiten der Durchsagen auf diese Kanäle zu schalten, um über besondere Gefahrstellen auch informiert zu werden.


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