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Identity of carrier

Normalerweise erscheint der Verfrachter (international "carrier" genannt) im Kopf des Konnossements mit seinem Firmeneindruck. Das in dieser Weise im Konnossement ausgewiesene Unternehmen muss indes nicht der Reeder (Eigentümer/Owner) des "carrying ship" sein. Außer mit eigenen befördern Reeder auch mit ihnen nicht gehörenden Schiffen, die gechartert worden sind. Selbst Nicht-Reeder können Schiffe chartern und mit diesen Transporte durchführen - Nicht selten handelt es sich bei dem im Kopf des Konnossements genannten Unternehmen also nur einen Charterer (ggf. einen Joint-Service = Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur Durchführung eines gemeinsamen Dienstes) Die IoC Klausel besagt, dass nur der Reeder (owner), der oft mit der tatsächlichen Durchführung der Beförderung nichts zu tun hat, als Verfrachter verantwortlich sein solle; im internationalen Sprachgebrauch wird der verantwortliche Verfrachter als "contracting carrier" bezeichnet im Unterschied zum tatsächlichen operierenden Verfrachter, der "performing" oder "operating carrier" genannt wird. Der Charterer als lediglich "operating carrier" soll nach der IoC-Klausel also unter dem Konnossement nicht verantwortlich sein. - Von der Wirksamkeit der Klausel hängt es ab, wen der B/L Empfänger aus Ladungsschaden in Anspruch nehmen und wo er seine Ansprüche gerichtlich verfolgen kann


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