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Verstößt das Quellenarchiv gegen das Urheberrecht?

Nein.

Wie der Name es schon sagt, es ist ein Quellenarchiv, kein Artikelarchiv. Es werden keine Inhalte veröffentlicht, die die Zustimmung des Verlages oder seiner Autoren benötigen würden.

Das Archiv zitiert lediglich kleinere Passagen, aus der jeweils angegebene Publikation, gemäß aktueller Fassung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. September 1965, BGBl. I S. 1273:

  • ist nach §51 Punkt 2 die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig, wenn Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
  • das Quellenarchiv ist nach §4 ein Sammel- und Datenbankwerk und ist somit ein eigenständiges Werk
  • für die Präsentation, Benutzung und Ausführung des Quellenarchivs sowie der Bereitstellung der Informationen zur Einsichtnahme durch den Nutzer, wurde unter Zuhilfenahme einer Programmiersprache ein Programm erstellt,
  • nach §69a Abs. 1 sind Computerprogramme im Sinne des Gesetzes Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials,
  • nach §69a Abs. 3 sind Computerprogramme geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind,
  • nach §69a Abs. 4 finden auf Computerprogramme die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung

Da hin und wieder Anfragen von Autoren und Verlagen an uns herangetragen werden, erklären wir Folgendes:

Das von uns benannte Quellenarchiv wird nur in der o.g. Form im Internet bereitgestellt. Eine unentgeltliche und/oder entgeltliche Bereitstellung kompletter Artikel im Internet, zum Download, auf elektronischen bzw. digitalen Datenträgern oder in einer anderen Art wird von uns nicht durchgeführt.

Anfragen diesbezüglich werden generell abgewiesen.

Eine Prüfung und Begutachtung des Quellenarchivs wurde vom VTH-Verlag im Juni 2001 durchgeführt.


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